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Rücklastschrift: was ist zu tun?

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Eine Rücklastschrift entsteht, wenn Ihre Bank eine Lastschrift nicht einlöst, z. B. weil das Konto nicht gedeckt war, die IBAN nicht mehr gültig ist oder die Lastschrift zurückgegeben wurde. Die Rechnung ist dann wieder offen, und Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung.

So bringen Sie es schnell in Ordnung
1. Prüfen Sie den Grund mit Ihrer Bank, z. B. Kontodeckung oder geänderte Bankverbindung.
2. Bezahlen Sie die offene Rechnung unter Rechnungen mit Bezahlen oder per Überweisung mit der Rechnungsnummer als Verwendungszweck.
3. Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, hinterlegen Sie ein neues Lastschriftmandat (siehe Artikel „SEPA-Lastschrift einrichten und Bankverbindung ändern“).

Warum schnell handeln?
Bleiben Rechnungen offen, können Leistungen nach vorheriger Ankündigung eingeschränkt werden. Ihre Webseite und E-Mails sollen aber ohne Unterbrechung weiterlaufen. Zahlen Sie deshalb möglichst bald.

Gibt es einen Grund, warum Sie eine Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlen können? Schreiben Sie uns ein Support-Ticket. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
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